Third Party Index

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https://app-wallee.com/de/s/1/resource/general-terms-and-conditions.pdf
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Teilnahmebedingungen wallee Plattform
                                                   wallee ist berechtigt, den Betrieb der Plattform
                                                   nach billigem Ermessen zu unterbrechen, wenn
1     Geltungsbereich                              ihr dies aus zwingenden sachlichen Gründen
                                                   wie z.B. Systemänderungen und -ergänzungen,
Die Wallee Group AG (Nachfolgend auch              Störungen, Gefahr des Missbrauchs angezeigt
„wallee“) stellt als Dienstleister ihren Kunden    erscheint. wallee behält sich vor, das Produkt in
(nachfolgend „Vertragspartner“) über eine          technischer und organisatorischer Hinsicht zu
elektronische Plattform (nachfolgend “Produkt”,    ändern oder zu ergänzen. Ergeben sich daraus
„Plattform“ oder “wallee” genannt) einen Zah-      Anpassungen an der Infrastruktur, so hat der
lungsservice zur Verfügung, mit dem Zahlungen      Vertragspartner diese, unter Befolgung der
abgewickelt werden können und alle zusam-          Weisungen von wallee sowie des jeweiligen
menhängenden Dienste im E-Commerce sowie           Lieferanten, auf eigene Kosten vorzunehmen.
POS angeboten werden.
                                                   3.2   Datenübermittlung und -Speiche-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen                   rung
(nachstehend “AGB”) gelten für die zwischen
dem Vertragspartner und der Wallee Group AG.       wallee fungiert als technischer Übermittler der
Die Nutzung des Produkts kann voraussetzen,        Daten des Vertragspartners vom und zu weite-
dass der Vertragspartner weitere Verträge für      ren Zahlungsdienstleistern. wallee übernimmt
die Akzeptanz von bargeldlosen Zahlungsmit-        im Zusammenhang mit Dritten keinerlei Ge-
teln mit Zahlungsdienstleistern (bspw. Acquirer    währleistung für die Richtigkeit oder Zweckmäs-
oder Payment Service Provider) abschliessen        sigkeit einer Autorisation, Zahlung oder Ableh-
muss. Sämtliche daraus resultierende Gebüh-        nung.
ren sind vom Vertragspartner zu tragen.
                                                   Die Übertragung der Transaktionsdaten findet
Alle Personenbezeichnungen beziehen sich auf       verschlüsselt statt. Aktuell setzt wallee das TLS
Personen beider Geschlechter.                      Verschlüsselungsverfahren ein. wallee ist je-
                                                   derzeit berechtigt, zwecks Erhöhung des Si-
                                                   cherheitsstandards, ein anderes Verfahren ein-
2     White Label Pattformen                       zusetzen. Da die Übermittlung jedoch über das
                                                   Internet erfolgt, übernimmt wallee für die Si-
2.1    Integration und Betrieb                     cherheit der übertragenen Daten keine Gewähr.

Erwerb, Betrieb und Unterhalt einer für die Nut-   Der Vertragspartner kann während mindestens
zung des Produkts geeigneten Infrastruktur so-     12 Monaten auf die auf der Plattform gespei-
wie die sicherheitstechnischen Vorkehrungen        cherten Daten zurückgreifen. wallee ist berech-
gegen den Missbrauch der Infrastruktur, liegen     tigt, jederzeit auf diese gespeicherten Daten zu-
vollumfänglich in der Verantwortung des Ver-       zugreifen. wallee nimmt jedoch keine Archivie-
tragspartners. Dies ist auch der Fall, wenn der    rung dieser Daten für den Vertragspartner vor.
Vertragspartner für die Inbetriebnahme vorge-      Es liegt in der Verantwortung des Vertragspart-
fertigte Plugins oder Module verwendet.            ners innerhalb der erwähnten Frist gegebenen-
                                                   falls die verfügbaren Daten zu archivieren sowie
                                                   die erhaltenen elektronischen Vergütungsan-
                                                   zeigen, Rechnungen, etc. aufzubewahren.
3     Die wallee Plattform
                                                   3.3   Änderung der           Plattform      und
3.1    Allgemeines
                                                         Schnittstellen
wallee betreibt und betreut das Produkt in tech-
nischer, organisatorischer und administrativer     wallee behält sich das Recht vor, jederzeit Soft-
Hinsicht. Der Vertragspartner hat grundsätzlich    ware und Schnittstellen zu ändern, anzupas-
keinen Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit     sen, dem Vertragspartner eine neue Version
und störungsfreie Benutzbarkeit der Plattform.     zur Verfügung zu stellen und die Funktionen
Davon ausgenommen sind allfällige SLA Zu-          und/oder Charakteristiken der Software abzu-
satzvereinbarungen, welche zwischen dem            ändern.
Vertragspartner und wallee geschlossen wur-
den.

Version 1.0                                                                                       1
3.4       Kommunikation                              Transaktionsverarbeitung,    Rücksendungen,
                                                     Gutschriften und jeglichen anderen Problemen
wallee und der Vertragspartner kommunizieren         im Zusammenhang mit Ihren Produkten voll-
per E-Mail. Der Vertragspartner nimmt zur            ständig verantwortlich.
Kenntnis, dass mit dem elektronischen Informa-
tionsaustausch per E-Mail insbesondere fol-
gende vom Vertragspartner zu tragende Risi-          4     Preise, Steuern und Zahlungs-
ken bestehen:                                              bedingungen
      •    Informationen werden über ein offenes,
                                                     4.1    Preise
           für jedermann zugängliches Netz un-
           verschlüsselt transportiert.
                                                     Für die Produkte und Dienstleistungen gelten
      •    Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese
                                                     die festgelegten Preise und Gebühren des im
           Informationen von Dritten eingesehen
                                                     Vertragsschluss selektierten Produkts.
           und/oder verändert werden können;
           solche Dritte können gegebenenfalls
           auch auf eine bestehende Kundenbe-        4.2    Steuern
           ziehung schliessen.
      •    Die Identität des Senders (E-             Die in den Produkten festgelegten Preise und
           Mailadresse) kann vorgespiegelt oder      Gebühren verstehen sich, sofern nicht anders
           sonst wie manipuliert werden.             bezeichnet, ohne Mehrwertsteuer, Quellensteu-
      •    Der Informationsaustausch kann in-        ern und weitere Abgaben. Alle Steuern und Ab-
           folge von Übermittlungsfehlern, techni-   gaben, die gemäss Gesetzgebung des Landes
           schen Mängeln, Unterbrüchen, Störun-      des Vertragspartners auf die von wallee im
           gen, rechtswidrigen Eingriffen, Über-     Rahmen der Produkte zu erbringenden Leistun-
           lastung des Netzes, mutwilliger Ver-      gen anfallen oder in Zukunft anfallen können,
           stopfung der elektronischen Zugänge       gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der
           durch Dritte oder anderen Unzuläng-       Vertragspartner ist in jedem Fall verpflichtet, die
           lichkeiten der Netzbetreiber verzögert    in seinem Land anwendbaren Bestimmungen
           oder unterbrochen werden.                 im Zusammenhang mit indirekten Steuern,
                                                     Quellensteuern und anderen allfälligen Abga-
wallee verwendet für die Kommunikation per E-        ben einzuhalten. Sollten Dritte gegenüber
Mail die in der Anmeldung erwähnten Koordina-        wallee Ansprüche daraus ableiten, so wird der
ten des Vertragspartners. Bei Adressänderun-         Vertragspartner wallee vollumfänglich schadlos
gen aktualisiert der Vertragspartner seine Kon-      halten.
taktdaten online in der Plattform.
                                                     Für Lieferung in die europäische Union findet
wallee ist zudem befugt den Händler über Neu-        das sogenannte Resverse Charge Verfahren
erungen und Angebote auf der Plattform via E-        (Art. 196 Directive 2006/112/EC) statt. Die
Mail zu informieren.                                 Steuerschuld wird auf den Leistungsempfän-
                                                     ger, in diesem Fall Vertragspartner, übertragen
                                                     und von wallee nicht eingezogen.
3.5       Support

Wir bieten generelle Hilfeleistungen zu Themen
in Ihrem wallee Account, zur Dokumentation           5     Rechnungsstellung
und allgemeinen Fragen zum Produkt. Weiter-
gehende Hilfestellungen und garantierte Ser-         5.1    Form
vice Levels sind abhängig von den gewählten
Produktoptionen.                                     Die Rechnungen werden in elektronischer Form
                                                     via E-Mail zugestellt.
Der effizienteste Weg der Kontaktaufnahme ist
zuerst die Dokumentation zu studieren und bei        5.2    Nutzungsgebühren
offenen Fragen direkt mit uns in Kontakt zu tre-
ten. Nutzen Sie hierfür die Kontaktinformatio-       Die für die Nutzung der Plattform anfallenden
nen, welche Sie auf unserer Website finden           wiederkehrenden Gebühren werden monatlich
(www.wallee.com/support.html).                       nachschüssig auf das hinterlegte Zahlungsmit-
                                                     tel gebucht respektive monatlich in Rechnung
Als Vertragspartner sind Sie vollständig für den
Support Ihrer Kunden zu Fragen rund um die

Version 1.1                                                                                           2
gestellt. Die Gebühren werden erstmalig ab Ak-      Die Inkassokosten sind abhängig von der For-
tivierung des Produkts geschuldet.                  derungshöhe, entsprechen jedoch maximal den
                                                    Empfehlungen des Verbands Inkasso Suisse.
5.3    Transaktionspreise                           Für Inkassodienstleistungen durch ein Inkas-
                                                    soinstitut schulden Sie je nach Höhe der betref-
Abhängig vom monatlichen Verbrauch wird ne-         fenden Hauptforderung folgende Entschädi-
ben den Nutzungsgebühren auch noch eine             gung in CHF im Falle Ihres Zahlungsverzugs
verbrauchsabhängige Gebühr geschuldet. Die          und ab Beauftragungszeitpunkt des Inkassoin-
Transaktionspreise werden jeweils im gewähl-        stituts:
ten Produkt festgelegt. Mit dem Abschluss des
Vertrags willigt der Vertragspartner zur Beglei-    max. CHF 80 (Forderungshöhe bis 75 CHF),
chung dieser Transaktionsgebühren ein.              max. CHF 149.15 (Forderungshöhe bis CHF
                                                    250);
                                                    max. CHF 195 (Forderungshöhe bis CHF 500);
5.4    Gebühren von Dritten Dienstleis-
                                                    max. CHF 260 (Forderungshöhe bis CHF
       tern                                         1’000),
                                                    max. CHF 355 (Forderungshöhe bis CHF
Allfällige zusätzliche Gebühren, welche bei der     2’000);
Nutzung von integrierten Partnern anfallen,         max CHF 448.15 (Forderungshöhe bis CHF
werden vom Vertragspartner getragen und sind        3’000);
nicht teil der angegebenen Preise sofern nicht      max. CHF 634.40 (Forderungshöhe bis CHF
ausdrücklich anders erwähnt.                        5’000);
                                                    max. CHF 1’100 (Forderungshöhe bis CHF
5.5    Sonstige Leistungen                          10’000);
                                                    max. CHF 1’920 (Forderungshöhe bis CHF
Dienstleistungen, allfällige Aufschaltgebühren,     30’000);
etc. werden unmittelbar nach deren Erbringung       max. CHF 2’740 (Forderungshöhe bis CHF
in Rechnung gestellt. Im Falle einer Kündigung      50’000);
besteht auf bereits entrichtete Gebühren kein       max. 5.5% vom Forderungsbetrag (ab CHF
Rückerstattungsanspruch.                            50’000.01).

                                                    Die Inkassokosten in Höhe dieser Angaben aus
6     Zahlung                                       der Verzugsschadenstabelle des Inkasso
                                                    Suisse gelten unabhängig von einem Scha-
6.1    Allgemeines                                  densnachweis als vom Kunden akzeptiert.

Die monatlichen Gebühren und die Transakti-         6.2   Zahlungsverzug
onspreise werden, wenn möglich, direkt dem
hinterlegten Zahlungsmittel belastet.               Bei Verzug des Vertragspartners ist wallee be-
                                                    rechtigt, einen Verzugszins von 5% p.a. auf den
Sollte eine sofortige Belastung nicht möglich       Rechnungsbetrag zu erheben sowie dem Ver-
sein oder wird dem Vertragspartner im Einzelfall    tragspartner sämtliche Mahnspesen und Inkas-
das Zahlungsmittel Rechnung angeboten, so           sokosten in Rechnung zu stellen. Ab der ersten
beträgt die Zahlungsfrist im Normalfall 30 Tage     Mahnstufe ist wallee berechtigt für jede ausge-
ab Rechnungsdatum, nach deren Verstreichen          stellte Mahnung eine Mahngebühr von 5 CHF
der Vertragspartner ohne Mahnung in Verzug          dem Vertragspartner zu berechnen.
gerät. Eine Verrechnung von Forderungen des
Vertragspartners gegenüber wallee ist dem           Bei Zahlungsverzug hat wallee auch das Recht,
Vertragspartner nur mit der vorherigen schriftli-   nach vorgängiger Mahnung, ihre Leistungen bis
chen Zustimmung gestattet.                          zur erfolgten Zahlung einzustellen. Der Auf-
                                                    wand für die Wiederherstellung der Leistungs-
Unbezahlte Forderungen werden nach erfolglo-        bereitschaft geht zu Lasten des Vertragspart-
ser Mahnung zur Betreibung an ein externes In-      ners.
kassoinstitut übergeben. Der Kunde ist neben
der Begleichung des Rechnungsbetrages auch          6.3   Weitergabe von Zahlungsdaten
zum Ersatz sämtlicher im Zusammenhang der
Zahlungsverzögerung entstehenden Kosten             Im Falle von Zahlungsausständen und negati-
(insbesondere Verzugszinsen, Mahngebühren,          ven Saldi auf den Zahlungskoten von Dritten
Inkassokosten und Anwaltskosten) verpflichtet.

Version 1.1                                                                                       3
Zahlungsdienstleistern, welche zur Abrechnung         8     Nutzungs- und Urheberrechte
und Settlement von bargeldlosen Transaktio-
nen beigezogen werden, ist wallee berechtigt
                                                      8.1    Nutzungsrechte an der Plattform
die hinterlegten Zahlungsinformationen (Kredit-
kartendaten) an die Drittpartei für den Zah-
                                                      wallee räumt dem Vertragspartner während der
lungseinzug zu übermitteln.
                                                      Vertragsdauer ein nicht ausschliessliches, zeit-
                                                      lich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht
                                                      an der Plattform ein. Demnach erhält der Ver-
7     Integration                                     tragspartner das Recht, die ihm über die Platt-
                                                      form zur Verfügung gestellten Computerpro-
7.1    Allgemeines                                    gramme und alle anderen mit der Plattform ver-
                                                      bundenen Eigentumsrechte in dem Masse zu
Der Zugriff des Vertragspartners auf die Platt-       nutzen, wie es erforderlich ist, um seinen Ac-
form erfolgt über das Internet. wallee stellt dem     count nach Massgabe des Vertrags einzurich-
Vertragspartner verschiedene Schnittstellen           ten und zu verwalten.
und eine ausführliche Dokumentation zur In-
tegration in die Infrastruktur zur Verfügung.         Der Vertragspartner darf die zur Integration in
                                                      seine Infrastruktur zur Verfügung gestellten
Die Verantwortung für die Integration der             Softwarekomponenten (z. B. Zahlungsmodule)
Dienstleistungen obliegt dem Vertragspartner.         nur zu Backup- und Archivierungszwecken ko-
Zur Unterstützung bietet wallee einen Support,        pieren. Eine andere Nutzung für kommerzielle
erreichbar unter www.wallee.com/support.html.         Zwecke ist unzulässig. Jedes unerlaubte Kopie-
                                                      ren oder Abändern sowie jegliche weiteren Ein-
wallee übernimmt keine Gewährleistung für             griffe sind verboten. Im Falle von Verstössen
Softwarekomponenten, die dem Vertrags-                gegen die Bestimmungen in dieser Ziffer erlö-
partner zur Integration der Plattform in seine Inf-   schen sämtliche Nutzungsrechte. Weitere
rastruktur zur Verfügung gestellt werden.             Rechtsansprüche bleiben vorbehalten.

7.2    Zugriff                                        wallee behält sich das Recht vor, die Computer-
                                                      programme und die Plattform im Rahmen des
Im Rahmen der Registration setzt der Vertrags-        technischen Fortschritts zu verbessern und
partner seine Logindaten für den Zugriff auf die      dem Vertragspartner eine neue Programmver-
Plattform. In der Administrationsoberfläche           sion zur Verfügung zu stellen und die Funktio-
kann der Vertragspartner weitere “Application-        nen und/oder Eigenschaften der Programme zu
Users” oder “Human-Users” erstellen und dedi-         ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der
zierte Rechte gewähren.                               Interessen von wallee dem Vertragspartner zu-
                                                      mutbar ist.
Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich,
dass Logindaten und elektronische Schlüssel           Das Nutzungsrecht darf nur mit vorheriger
ausreichend gegen den Zugriff unberechtigter          schriftlicher Zustimmung von wallee an verbun-
Dritter geschützt sind. Zudem hat er die Pass-        dene Unternehmen des Vertragspartners oder
wörter regelmässig zu erneuern. Wer sich unter        Dritte übertragen werden. Eine Ausnahme da-
Verwendung der Logindaten gegenüber wallee            von bilden sogenannte Invites. Der Vertrags-
identifiziert, gilt als durch den Vertragspartner     partner hat mit Invites die Möglichkeit Dritten,
zur Nutzung der Plattform legitimiert. wallee         welche bereits auf der Plattform registriert sind
überprüft nur die Logindaten; eine weiterge-          Zugriff auf seinen Account oder Space zu ge-
hende Legitimationsprüfung findet nicht statt.        währen.

Besteht Anlass zur Befürchtung, dass unbe-            8.2    Urheberrechte an Marken und an-
rechtigte Dritte sich Kenntnis der Logindaten                deren Kennzeichen
verschafft haben, so hat der Vertragspartner die
Logindaten unverzüglich durch wallee sperren          wallee ist ein markenrechtlich geschütztes
zu lassen. Der Vertragspartner haftet für sämt-       Kennzeichen welches als solches nur mit der
liche durch Dritte unter Verwendung der Login-        Zustimmung von wallee verwendet werden darf.
daten vorgenommenen Handlungen wie für                Durch diese Vereinbarung werden keinerlei
seine eigenen.                                        Nutzungsrechte an den Marken von wallee an
                                                      den Vertragspartner übertragen.

Version 1.1                                                                                          4
9     Sorgfaltspflichten des Vertrags-              forderungen      unter      http://www.visaeu-
      partners                                      rope.com/en/businesses__retailers/pay-
                                                    ment_security.aspx oder http://www.master-
                                                    card.com/us/company/en/what-
9.1    Datensicherheit allgemein                    wedo/site_data_protection.html.
Der Vertragspartner ist für die Sicherheit der      Unter anderem muss der Vertragspartner:
Daten in seinem System verantwortlich. Er hat
die Auflagen des jeweiligen Zahlungsverarbei-             •    sicherstellen, dass alle verfügbaren Si-
ters hinsichtlich Datensicherheit in seinen Sys-               cherheitspatches und Sicherheitskonfi-
temen zu erfüllen.                                             gurationen auf sämtlichen Maschinen
                                                               installiert sind;
9.2    PCI-DSS                                            •    davon Abstand nehmen, irgendwelche
                                                               das Zahlungsmittel betreffende sen-
wallee ist eine PCI-DSS Level 1 zerftifizierter                sible Daten wie Kreditkartennummern
Zahlungsdienstleister. Ab erhalt der Kreditkar-                oder         visuelle     Kryptogramme
tendaten in den Systemen von wallee, ist wallee                (CVC/CVV) zu speichern;
für die Sicherheit und sichere Übermittlung der           •    sämtliche Passwörter schützen und re-
Daten an den Zahlungsdienstleister zur Weiter-                 gelmässig ändern, insbesondere das
verarbeitung verpflichtet.                                     für den Zugang zum Vertragspartner
                                                               Account verwendete Passwort.
Der Vertragspartner ist für die Sicherheit der            •    den Zugang zu seinen Servern und Ap-
Daten in seinem System verantwortlich. Insbe-                  plikationen sowie seine technische Inf-
sondere darf eine Integration lediglich gemäss                 rastruktur schützen, insbesondere
den Dokumentationen von wallee erfolgen. Auf                   durch den Einsatz einer zeitgemässen
gar keinen Fall ist der Vertragspartner berech-                Firewall und einer laufend zu aktualisie-
tigt, ohne entsprechende Zertifizierung, die Kre-              renden Anti-Viren Software.
ditkarten auf seinen Systemen in irgendeiner
Form zu speichern. Der Vertragspartner hat die      9.4       Konformität des Angebots
mit seinen Acquirern vereinbarten Sicherheits-
auflagen und Vorschriften zu beachten, insbe-
                                                    Der Vertragspartner ist und bleibt vollumfäng-
sondere die Anforderungen gemäss dem für die
                                                    lich selbst für den Inhalt seines Accounts ver-
Zahlkartenindustrie vorgeschriebenen Datensi-
                                                    antwortlich. Dazu gehören die Konfigurations-
cherheitsstandard PCI DSS (Payment Card In-
                                                    parameter des Accounts sowie die Finanzge-
dustry Data Security Standard). Der Vertrags-
                                                    schäfte und der E-Commerce selbst.
partner verpflichtet sich, durch angemessene
Massnahmen sicherzustellen, dass keine Mani-
                                                    Der Vertragspartner stellt sicher, dass die über
pulationen, insbesondere keine missbräuchli-
                                                    die Plattform abgewickelten Geschäfte weder
chen Transaktionen, möglich sind. Der Ver-
                                                    widerrechtlich, unsittlich sind. Zudem ist der
tragspartner hat sein Personal in der korrekten
                                                    Vertragspartner dafür verantwortlich, dass
Nutzung der Plattform in angemessenen Zeit-
                                                    seine Produkte frei von Schadsoftware ist sowie
abständen, insbesondere bei deren Inbetrieb-
                                                    nicht gegen die Rechte Dritter verstösst.
nahme, zu schulen.
                                                    Der Vertragspartner darf seinen Kunden aus-
                                                    schliesslich diejenigen Produkte und Dienstleis-
9.3    PCI DSS Pflichten des Vertrags-              tungen anbieten und verkaufen, welche den mit
       partners                                     seinem Zahlungsdienstleistern vereinbarten
                                                    entsprechen.
Der Vertragspartner muss ausserdem bei dem
mit dem Handling der Kreditkartenzahlungen-         Allfällige Kosten und Strafen für Geschäfte
Zahlungen befassten Finanzinstitut nachfragen,      durch einen Verstoss trägt der Vertragspartner.
ob er eine PCI-Zertifizierung benötigt.             wallee prüft in keiner Weise welche Geschäfte
                                                    über die Plattform abgewickelt werden. wallee
Der Vertragspartner ist sich bewusst, dass die      behält sich jedoch das Recht vor, den Vertrag
umfassende Einhaltung der Sicherheitsregelun-       bei Vorliegen von unsittlichen oder widerrechtli-
gen von sehr grosser Bedeutung ist. Eine voll-      chen Geschäften ohne Angabe von weiteren
ständige Übersicht aller zu beachtenden Si-         Gründen zu kündigen oder zu sperren.
cherheitsregelungen findet sich in den PCI-An-

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9.5   Mitteilungspflicht im Falle von Än-           wallee Datenschutzerklärung (abrufbar unter:
      derungen                                      https://wallee.com/privacy_policy.html) sowie
                                                    zum Auftragsverarbeitungsvertrag (abrufbar
Im Falle von Änderungen seitens des Vertrags-       unter: https://app-wallee.com/s/1/resource/or-
partners (z.B. bezüglich Rechtsform, Adresse,       der-processing-contract.pdf) jeweils in der aktu-
etc.), hat der Vertragspartner seine Kontaktda-     ell gültigen Fassung. Diese sind permanent auf
ten unverzüglich in der Plattform zu aktualisie-    der Homepage von wallee.com aufgeschaltet.
ren.                                                Der Kunde erklärt, beide Dokumente zu kennen
                                                    und zu akzeptieren.

10 Datenschutz
                                                    11 Haftung und Gewährleistung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Best-
immungen des jeweils anwendbaren Daten-             11.1 Gewährleistung
schutzgesetzes einzuhalten und entspre-
chende Zustimmungen zur Datenverarbeitung           wallee stellt die Payment-Card-Industry-(PCI)-
von seinen Kunden einzuholen. Der Vertrags-         zertifizierte PSP-Plattform für die Autorisierung
partner verpflichtet sich insbesondere zum si-      von Transaktionen und deren Abwicklung zur
cheren, sorgsamen und zweckgebundenen               Verfügung. wallee ist jedoch weder für die Sys-
Umgang mit Daten.                                   temverfügbarkeit der Drittparteien, welche an
                                                    die Plattform angebunden sind noch für die
                                                    Nichteinhaltung der zu beachtenden Sicher-
10.1 Datenübermittlung an Dritte                    heitsvorschriften durch den Vertragspartner
                                                    oder die angebundenen Partner verantwortlich.
wallee ist berechtigt, Daten im erforderlichen
Umfang Dritten zur Beurteilung eventueller Ri-      11.2 Haftung
siken, Einholung von Angeboten / Vertragsab-
schlüsse für den Kunden und zur Transaktions-       Unbeschadet weitergehender gesetzlicher
abwicklung zu übermitteln. Der Vertragspartner      Bestimmungen und soweit nicht ausdrücklich
nimmt zur Kenntnis, dass die Daten (insbeson-       abweichend geregelt, haftet der Vertrags-
dere Stamm- und Transaktionsdaten) im Zu-           partner insbesondere für durch ihn oder durch
sammenhang mit dem Abschluss und der Erfül-         von ihm beigezogene Dritte verschuldete Schä-
lung der Dienstleistungen in der Schweiz und in     den, die wallee aus mangelhafter Erfüllung sei-
Ländern der EU bearbeitet werden. Der Ver-          ner Pflichten, namentlich im technischen, orga-
tragspartner ist damit einverstanden und erteilt    nisatorischen und administrativen Bereich ent-
seine ausdrückliche Zustimmung zur Datenbe-         stehen.
arbeitung und Datenweitergabe. Er stellt zudem
sicher, dass allfällige Zustimmungen durch          Jede Haftung von wallee für Schäden durch
seine Kunden für die Übermittlung an wallee         Übermittlungsfehler, technische Mängel, Unter-
gültig eingeholt werden.                            brüche, Störungen, rechtswidrige Eingriffe in
                                                    Telekommunikationseinrichtungen, Missbräu-
Dem Vertragspartner ist bewusst, dass bei der       che durch Mitarbeitende des Vertragspartners,
Nutzung gewisser Dienste der Plattform eine         Überlastung des Netzes oder mutwillige Ver-
Übermittlung von Personendaten in das Aus-          stopfung der elektronischen Zugänge durch
land stattfindet. Es kann dabei auch zu einer       Dritte ist ausgeschlossen.
Übermittlung in Staaten kommen, welche nicht
über ein der EU oder Schweiz vergleichbares         Insbesondere ist wallee berechtigt, eventuelle
Datenschutzniveau verfügen. Es ist die Pflicht      durch schuldhafte Pflichtverletzung des Ver-
des Vertragspartners das Recht seines Her-          tragspartners oder durch von ihm beigezogene
kunftslandes bezüglich der Verwendung sol-          Dritte verursachte Schadenersatzforderungen
cher Dienste und der Übermittlung der Daten in      an den Vertragspartner weiter zu belasten. Der
das Ausland einzuhalten.                            Vertragspartner stellt wallee in voller Höhe hier-
                                                    von frei und übernimmt diese Forderungen und
                                                    die weiteren fallbezogenen Aufwendungen.
10.2 Weiterführende Bestimmungen                    Dies gilt insbesondere auch in den folgenden
                                                    Fällen:
Mit der Akzeptierung dieser AGB erklärt der              • Bei Verstoss des Vertragspartners ge-
Kunde gleichzeitig sein Einverständnis zur                   gen seine Pflichten gemäss Ziffer 9;

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    •   bei Schäden, die dem Vertragspartner         13 Inkrafttreten, Dauer und Beendi-
        entstehen, weil er selbst oder Dritte (mit      gung
        Ausnahme von wallee) Veränderungen
        an den Schnittstellen vorgenommen
        haben;                                       13.1 Vertragsbeginn
    •   bei Schäden, die aus mangelnder
        Handlungsfähigkeit des Vertragspart-         Der Vertrag tritt mit dem Erhalt der Zugangsda-
        ners entstehen;                              ten durch den Vertragspartner in Kraft.
    •   bei Schäden, die auf Fehler in der
        Hardware und/oder Software bzw. auf          13.2 Dauer
        eine falsche Auswahl der Hardware
        und/oder Software des Vertragspart-          Der Vertrag wird jeweils für die im Produkt an-
        ners zurückzuführen sind.                    gegebene Mindestdauer geschlossen. Ist nichts
                                                     angegeben so beträgt die Vertragsmindest-
Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt,       dauer einen Monat.
haftet wallee oder von ihr beigezogene Dritte
ausschliesslich im Falle von Vorsatz oder gro-       Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlän-
ber Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Re-         gert sich das Vertragsmodul jeweils automa-
geln. Die Haftung von wallee für leichte Fahrläs-    tisch um einen weiteren Monat, sofern es nicht
sigkeit wird vollumfänglich wegbedungen. Die         von einer Vertragspartei gekündigt wurde.
Haftung der Vertragsparteien wegen schuldhaf-
ter Verletzung des Lebens, des Körpers oder          Das Kündigungsrecht des Vertragspartners den
der Gesundheit sowie die gesetzliche Produkt-        in Ziff. 12 sowie das Recht der Vertragsparteien
haftung bleiben davon unberührt.                     auf sofortige Beendigung aus wichtigen Grün-
                                                     den gemäss Ziffer 13.4 bleiben vorbehalten.
In allen Fällen, unabhängig von der Haftungs-
grundlage, ist die gegenseitige Haftung der          13.3 Ordentliche Kündigung
Vertragsparteien auf den Betrag der monatli-
chen Zugangsgebühren in den letzten zwölf            Der Vertrag kann unter Einhaltung der Kündi-
Monaten vor Entstehung des Schadens be-              gungsfrist, erstmals auf das Ende der Mindest-
schränkt.                                            vertragsdauer gekündigt werden. Falls keine
                                                     weiteren Produkte bestehen, bewirkt die Kündi-
                                                     gung des automatisch die Auflösung des Ver-
12 Änderungen der AGB und Pro-                       trags. Mit der Auflösung des Vertrags werden
   dukte inkl. Gebühren                              alle gespeicherten Daten unwiderruflich ge-
                                                     löscht.
wallee behält sich vor, die Produkte, insbeson-
dere die AGB, die weiteren integrierenden Be-        13.4 Ausserordentliche Kündigung
standteile sowie die Gebühren und Zahlungsbe-
dingungen, jederzeit zu ändern und zu ergän-         Die Vertragsparteien sind bei Vorliegen von
zen. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen wer-          wichtigen Gründen jederzeit berechtigt, die Ver-
den dem Vertragspartner mindestens 30 Tage           tragsmodule mit sofortiger Wirkung zu been-
vor deren Inkrafttreten schriftlich oder elektro-    den.
nisch (E-Mail) bekanntgegeben. Ist der Ver-
tragspartner mit der mitgeteilten Änderung bzw.      Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
Ergänzung nicht einverstanden, so hat er das
Recht, das von der Änderung bzw. Ergänzung               •   schwerwiegende oder wiederholte Ver-
betroffene Produkt innerhalb von 30 Tagen ab                 letzungen von Bestimmungen durch
Erhalt der Mitteilung der Änderung bzw. Ergän-               den Vertragspartner;
zung durch eine entsprechende Aktion direkt in           •   Ungereimtheiten bei abgerechneten
der Plattform auf den Zeitpunkt des Inkrafttre-              Transaktionen;
tens der Änderung bzw. Ergänzung unter Ein-              •   eine wesentliche Änderung der Eigen-
haltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Unter-              tums- und Beherrschungsverhältnisse
lässt der Vertragspartner die Kündigung, so gilt             des Vertragspartners (Change of Con-
dies als Zustimmung zur Änderung bzw. Ergän-                 trol);
zung.                                                    •   Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
                                                             über das Vermögen des Vertragspart-
                                                             ners.

Version 1.1                                                                                        7
                                                    15 Schlussbestimmungen
Die ausserordentliche Kündigung von Produk-
ten für die Akzeptanz bargeldloser Zahlungsmit-
                                                    15.1 Zessionsverbot
tel berechtigt wallee zur sofortigen Beendigung
aller bestehenden Produkte. Mit der Auflösung
                                                    Eine Abtretung von Rechten des Vertragspart-
des Vertrags werden alle gespeicherten Daten
                                                    ners gegenüber wallee ist nur mit vorheriger
unwiderruflich gelöscht.
                                                    schriftlicher Zustimmung von wallee zulässig.

13.5 Folgen der Vertragsbeendigung
                                                    15.2 Einbeziehung Dritter
Die Verpflichtungen aus den Ziffern Daten-
schutz (Ziff. 10), Haftung (Ziff. 11), Folgen der
                                                    wallee behält sich das Recht vor, jederzeit die
Vertragsbeendigung (Ziff. 13.5), Vertraulichkeit
                                                    Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen
(Ziff. 14), Schlussbestimmungen (Ziff. 15) und
                                                    (technisch wie auch administrativ) vollumfäng-
bestehen auch nach der Beendigung eines Ver-
                                                    lich oder teilweise auf Dritte zu übertragen,
trags weiter; wobei die Verpflichtungen dem 2.
                                                    ohne den Vertragspartner benachrichtigen zu
Absatz dieser Ziffer nur solange weiterbeste-
                                                    müssen.
hen, bis sie vom Vertragspartner erfüllt worden
sind.
                                                    Solche Dritte sind ermächtigt, für wallee sich
                                                    aus den Verträgen ergebende Rechtshandlun-
Nach Beendigung des Vertrags hat der Ver-
                                                    gen vorzunehmen und zu diesem Zweck im Na-
tragspartner sämtliche nach aussen für Kunden
                                                    men von wallee aufzutreten.
erkennbare Hinweise auf die entsprechenden
Dienstleistungen von wallee oder wallee zu ent-
fernen und die zur Integration in seine Infra-      15.3 Salvatorische Klausel
struktur zur Verfügung gestellten Softwarekom-
ponenten sowie angefertigte Kopien auf eigene       Wird eine Bestimmung der Verträge (inklusive
Kosten unwiderruflich von seiner Infrastruktur      Gebühren) für ungültig erklärt, bleiben die übri-
zu löschen. Diese Verpflichtung schliesst auch      gen Bestimmungen davon unberührt und sind
durch ihn beigezogene Dritte ein. Solange dies      so auszulegen, wie wenn das Vertragsmodul
nicht erfolgt ist, bleibt der Vertragspartner die   ohne die ungültige Bestimmung abgeschlossen
anfallenden Gebühren schuldig, unabhängig           worden wäre. Das gleiche gilt für Vertragslü-
vom Kündigungsdatum.                                cken.

                                                    15.4 Anwendbares Recht
14 Vertraulichkeit
                                                    Alle aus sämtlichen abgeschlossenen Verträ-
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegen-       gen abgeleiteten Rechtsbeziehungen zwischen
seitig, die vereinbarten Konditionen sowie alle     dem Vertragspartner und wallee unterstehen
ihnen bei der Erfüllung der Vertragsmodule be-      Schweizerischem Recht unter Ausschluss des
kanntwerdenden, als vertraulich gekennzeich-        Wiener Kaufrechts.
neten oder erkennbaren Informationen, Unter-
lagen, Daten und Verfahrenstechniken, die we-       Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur.
der öffentlich noch allgemein zugänglich sind
geheim zu halten und diese jeweils nur mit vor-     © Wallee Group AG Januar 2022
heriger schriftlicher Zustimmung der anderen
Vertragspartei Dritten zugänglich zu machen.
Dies hindert die Vertragsparteien nicht an der
Preisgabe vertraulicher Informationen, sofern
diese auf der Ausübung zwingender gesetzli-
cher Bestimmungen basiert.

Version 1.1                                                                                        8
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Terminalkauf und Serviceabonnement
                                                     eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlan-
    A. TERMINALKAUF                                  gen sofern explizit abgemacht. Die Rechnun-
                                                     gen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rech-
                                                     nungsstellung Zahlung fällig. Mit unbenutztem
1    Vertragsgegenstand                              Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Vertrags-
                                                     partner ohne Mahnung in Verzug.
Wallee Group AG, Neuwiesenstrasse 15, 8400
Winterthur, Schweiz (nachstehend «Leistungs-
erbringer») verkauft dem Vertragspartner die im      3   Verzug
Kaufvertrag aufgeführten Terminals und Zube-
hörteile. Von diesen Bedingungen abwei-              Gerät der Vertragspartner mit der Annahme der
chende Vereinbarungen bedürfen der schriftli-        Ware oder mit der Bezahlung derselben in Ver-
chen Form. Vor dem Zustandekommen eines              zug, kann der Leistungserbringer wahlweise auf
Vertrags mündlich oder schriftlich abgegebene        der Erfüllung des Vertrages beharren und den
Erklärungen und getroffene Vereinbarungen            Vertragspartner auf Schadenersatz wegen Ver-
sind nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn         spätung belangen und Verzugszins von 5% p.a.
sie im Vertrag ausdrücklich schriftlich vereinbart   geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten
werden. Allfällige Installationsleistungen, spezi-   und vom Vertragspartner die Rückgabe der
elle Softwareentwicklungen oder Schulungs-           Ware und eine Konventionalstrafe in Höhe von
leistungen werden vom Leistungserbringer auf         CHF 400.– einfordern sowie bereits erbrachte
der Grundlage separat abzuschliessender Ver-         Leistungen nach effektivem Aufwand in Rech-
träge und gegen separate Vergütung erbracht.         nung stellen.

                                                     4   Übergang von Nutzen und Ge-
2    Konditionen / Liefer- Zahlungs-                     fahr
     bedingungen
                                                     Nutzen und Gefahr an der gekauften Ware geht
                                                     mit dem Absenden derselben durch die Par-
Die Preise verstehen sich in der im Vertrag er-      teien auf den Vertragspartner über. Verzögert
wähnten Währung. Es gelten die in den Ver-           sich durch Verschulden des Vertragspartners
tragsunterlagen vereinbarten Preise bzw. die in      der Versand der Ware, so geht die Gefahr an
der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses            der zu liefernden Ware ab dem Zeitpunkt der
gültige Preisliste. Sofern nicht anders verein-      Lieferbereitschaft auf den Vertragspartner über.
bart, verstehen sich die angegebenen Preise ab
Haustür des Leistungserbringers. Lieferkosten,
Aufschaltung und Funktionsprüfung werden se-         5   Eigentumsvorbehalt
parat verrechnet. Verpackung, Versandart und
Versandweg werden von dem Leistungserbrin-           Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollstän-
ger bestimmt, sofern nicht besondere Anforde-        digen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises
rungen des Vertragspartners vertraglich verein-      Eigentum des Vertragspartnesrs. Bis zur voll-
bart worden sind.                                    ständigen Bezahlung des vereinbarten Kauf-
                                                     preises darf der Vertragspartner die Ware we-
Der Leistungserbringer bemüht sich, verein-          der veräussern noch sonst wie auf Dritte über-
barte Liefertermine einzuhalten, kann diese je-      tragen oder verpfänden. Der Leistungserbringer
doch nicht garantieren. Bei Lieferverzögerung        ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt zu Las-
informiert der Leistungserbringer den Vertrags-      ten des Vertragspartners im zuständigen be-
partner umgehend. Dieser ist verpflichtet, die       hördlichen Register eintragen zu lassen
gelieferte Ware anzunehmen. Sofern die Zu-           und/oder den Vermieter der Geschäftsräumlich-
stellung aus Gründen, die nicht beim Leistungs-      keiten des Vertragspartners über den Eigen-
erbringer liegen, nicht möglich ist und wieder-      tumsvorbehalt zu informieren. Mit der vollstän-
holt werden muss, gehen die entsprechenden           digen Bezahlung des Kaufpreises geht das Ei-
Kosten vollumfänglich zulasten des Vertrags-         gentum an der Ware ohne weiteres auf den Ver-
partners.                                            tragspartner über.

Die Verrechnung erfolgt mit dem Versand der
Ware. Der Leistungserbringer ist berechtigt,

Version 1.0                                                                                        1
6   Garantie                                      schuldhafter Verletzung des Lebens, des Kör-
                                                  pers oder der Gesundheit sowie die gesetzliche
Mängel wegen Material- oder Fabrikationsfeh-      Produkthaftung bleiben davon unberührt.
lern, die innerhalb von 12 Monaten nach Ablie-
ferung auftreten, hat der Vertragspartner dem
Leistungserbringer innert 5 Tagen schriftlich         B. SERVICEABONNEMENT
mitzuteilen. Mangelhafte Waren werden nach
Ermessen nachgebessert oder ersetzt, unter
Ausschluss von Ansprüchen des Vertragspart-
ners wegen indirekten und Folgeschäden, wie       1   Abschlusspflicht Serviceabon-
etwa entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter,           nement
Datenverlust etc. Ersetzte Teile gehen in das
Eigentum der des Leistungserbringers über und     Für die Inbetriebnahme und die Aufrechterhal-
sind dem Leistungserbringer auf Verlangen zu-     tung des Betriebs der Terminals ist ein Service-
rückzusenden. Für Mängel aus fehlerhafter In-     abonnement obligatorisch. Das für den Termi-
stallation, unsachgemässer Bedienung oder         nalbetrieb obligatorische Serviceabonnement
wenn die Geräte geöffnet oder anderweitig ma-     umfasst je nach gewähltem Paket unterschied-
nipuliert wurden bestehen keinerlei Garantiean-   liche Leistungen und Vergütung unter anderem
sprüche.                                          für die Verwendung der Software auf dem Ter-
                                                  minal im Lizenzverfahren und wird im Rahmen
Verbrauchsteile, wozu insbesondere auch Ge-       des Payment Service Providing-Vertrags ge-
räteakkus gehören, sind von der Garantie aus-     schlossen.
geschlossen.
                                                  Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass
Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf       das betreffende Terminal ohne Serviceabonne-
Behebung der Mängel am Standort der Geräte,       ment nicht in Betrieb genommen werden kann
es sei denn, dies ist im betreffenden Service-    bzw. dass der Betrieb des Terminals bei nach-
abonnement ausdrücklich so vereinbart. Die        träglichem Wegfallen des Serviceabonnements
Kosten für den Versand der mangelhaften Ge-       (etwa bei Nichtbezahlen der zukünftigen Abon-
räte an den Leistungserbringer trägt der Ver-     nementsgebühren oder bei Kündigung des Ser-
tragspartner, wobei das Risiko von Beschädi-      viceabonnements) nachträglich eingestellt wird.
gung oder Verlust auf dem Transportweg beim       Eine erneute Inbetriebnahme ist nur möglich,
Vertragspartner liegt.                            wenn das erforderliche Serviceabonnement
                                                  vereinbart und vom Vertragspartner bezahlt ist.

7   Schutzrechte Dritter
                                                  2   SIM Karte
Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass
die Gerätesoftware urheberrechtlich geschützt     Die Terminals werden mit einer SIM-Karte ge-
ist und nur zum vertrags- und bestimmungsge-      liefert. Die Lieferung der SIM-Karte, ist an den
mässen Gebrauch des Terminals verwendet           Bestand eines Serviceabonnements geknüpft.
werden darf. Jeder Eingriff in die Gerätesoft-    Der Leistungserbringer übernimmt für den Ter-
ware und jedes Kopieren der Software ist unter-   minalkauf und keine Haftung bei Störungen
sagt.                                             oder Defekten der SIM-Karte oder bei ungenü-
                                                  gender oder fehlender Netzabdeckung oder bei
                                                  Roaming.
8   Haftung
                                                  Dem Vertragspartner ist es unbenommen, eine
Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt,    zusätzliche SIM-Karte bei einem Mobilfunknetz-
haftet der Leistungserbringer oder von ihm bei-   betreiber seiner Wahl zu beziehen. In diesem
gezogene Dritte ausschliesslich im Falle von      Fall gelten die entsprechenden Bestimmungen
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den       des Mobilfunknetzbetreibers.
gesetzlichen Regeln. Die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit wird vollumfänglich wegbedun-      Eine vom Leistungserbringer zur Verfügung ge-
gen. Die Haftung der Vertragsparteien wegen       stellte SIM-Karte darf ausschliesslich zusam-
                                                  men mit dem dafür vorgesehenen Terminal ver-
                                                  wendet werden. Der Leistungserbringer hat das

Version 1.1                                                                                     2
Recht, die SIM-Karte bei Missbrauch oder bei
Verdacht auf Missbrauch oder bei Zahlungs-
rückstand ohne Vorankündigung mit sofortiger
Wirkung zu deaktivieren bzw. zu sperren. Für             C. ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN
die Reaktivierung bzw. Entsperrung einer SIM-
Karte verrechnet der Leistungserbringer eine
Aktivierungspauschale von CHF 50.–.
                                                   1     Schlussbestimmungen
Der Vertragspartner haftet überdies für den
durch Missbrauch entstandenen Schaden. Aus
                                                   1.1    Vertragsänderungen        durch     den
geschäftstechnischen Überlegungen und unter
                                                          Leistungserbringer
angemessener Vorankündigung kann der Leis-
tungserbringer die SIM-Karte jederzeit vom Ver-
                                                   Der Leistungserbringer behält sich das Recht
tragspartner zurückfordern oder deaktivieren.
                                                   vor, diesen Vertrag sowie seine Bestandteile je-
Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz des
                                                   derzeit abzuändern. Solche Änderungen wer-
Vertragspartners ist der Leistungserbringer zu-
                                                   den dem Vertragspartner elektronisch oder auf
dem jederzeit und ohne Vorankündigung be-
                                                   andere geeignete Art und Weise bekannt gege-
rechtigt, einzelne Services, namentlich Ro-
                                                   ben und gelten als akzeptiert, wenn der Ver-
aming, zu deaktivieren.
                                                   tragspartner dagegen nicht innerhalb von 30
                                                   Tagen nach Versand mittels eingeschriebenem
                                                   Brief Einsprache erhebt.
3   Preise und Zahlungsbedingun-
    gen                                            1.2    Übertragung/Abtretung
Die Kosten für das Serviceabonnement werden
                                                   Die Übertragung des vorliegenden Mietvertra-
jeweils vor Ablauf der Abonnementsfrist jährlich
                                                   ges oder die Untervermietung der Zahlterminals
im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnun-
                                                   an einen Dritten ist nicht gestattet.
gen sind innert 30 Tagen zur Zahlung fällig. Der
Leistungserbringer behält sich vor, die Preise
unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit     1.3    Anwendbares Recht
anzupassen. Support- und Wartungsleistun-
gen, die nicht durch ein Serviceabonnement         Alle aus sämtlichen abgeschlossenen Verträ-
gedeckt sind, werden dem Vertragspartner ge-       gen abgeleiteten Rechtsbeziehungen zwischen
mäss aktueller Preisliste nach Aufwand in          dem Vertragspartner und wallee Group AG un-
Rechnung gestellt.                                 terstehen Schweizerischem Recht unter Aus-
                                                   schluss des Wiener Kaufrechts.
Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von
CHF 20.– sowie Verzugszinsen von 5% p.a. fäl-      Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur.
lig. Ausserdem behält sich der Vertragspartner
vor, das betroffene Terminal ausser Betrieb zu     © wallee AG April 2022
setzen und/oder das Serviceabonnement ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist vorzeitig zu
kündigen.

4   Haftung

Der Leistungserbringer haftet dem Ver-
tragsaprtner für schuldhaft verursachte direkte
Schäden bis maximal zur Höhe des vom Ver-
tragspartner jährlich zu bezahlenden Preis für
das Serviceabonnement. Jede weitere Haftung
für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie
entgangener Gewinn, Ansprüche Dritter, Da-
tenverlust etc. ist ausgeschlossen.

Version 1.1                                                                                      3
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Miete von Terminals
                                                   Vertragspartner ist es unbenommen, eine zu-
                                                   sätzliche SIM-Karte bei einem Mobilfunknetz-
1   Vertragsgegenstand                             betreiber seiner Wahl zu beziehen. In diesem
                                                   Fall gelten die entsprechenden Bestimmungen
Die Miete von Zahlterminals bzw. die Inan-         des Mobilfunknetzbetreibers.
spruchnahme von Paket-Lösungen setzt den
Abschluss bzw. den Bestand eines gültigen Ak-      Eine vom Leistungserbringer zur Verfügung ge-
zeptanzvertrages des Vertragspartners mit dem      stellte SIM-Karte darf ausschliesslich zusam-
Leistungserbringer (wallee Group AG General-       men mit dem dafür vorgesehenen Terminal ver-
Neuwiesenstrasse 15, 8400 Winterthur,              wendet werden. Der Leistungserbringer hat das
Schweiz) oder mit einem vermittelten Acquirer      Recht, die SIM-Karte bei Missbrauch oder bei
des Leistungserbringers voraus.                    Verdacht auf Missbrauch oder bei Zahlungs-
                                                   rückstand ohne Vorankündigung mit sofortiger
                                                   Wirkung zu deaktivieren bzw. zu sperren. Für
2   Preise und Zahlungsbedingun-                   die Reaktivierung bzw. Entsperrung einer SIM-
                                                   Karte verrechnet der Leistungserbringer eine
    gen                                            Aktivierungspauschale von CHF 50.–.
Die vereinbarten Mietgebühren sind 3 Monate        Der Vertragspartner haftet überdies für den
im Voraus zur Zahlung fällig und werden auto-      durch Missbrauch entstandenen Schaden. Aus
matisch über das hinterlegte Zahlungsmittel ab-    geschäftstechnischen Überlegungen und unter
gerechnet.                                         angemessener Vorankündigung kann der Leis-
                                                   tungserbringer die SIM-Karte jederzeit vom Ver-
                                                   tragspartner zurückfordern oder deaktivieren.
3   Inbegriffene Leistungen                        Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz des
                                                   Vertragspartners ist der Leistungserbringer zu-
Die inkludierten Leistungen ergeben sich an-       dem jederzeit und ohne Vorankündigung be-
hand des gewählten Servicepakets. Im Miet-         rechtigt, einzelne Services, namentlich Ro-
preis sind unter anderem folgende Leistungen       aming, zu deaktivieren.
inbegriffen:

    •   Systemmanagement: Betrieb des Zahl-        5    Sorgfältige Behandlung
        terminals und dessen System.
    •   Hotline                                    Der Vertragspartner gebraucht die die Zahlter-
    •   Aktualisierung der Zahlterminal-Soft-      minals lediglich zum vertraglich vereinbarten
        ware: Regelmässige Aktualisierung der      Zweck und ausschliesslich für sich selber oder
        ep2-Software via Fernwartung.              mit verbundenen Unternehmen. Sofern er über
    •   Terminal-Austausch: Kostenloser Aus-       korrekt geschlossenen Acquiringverträge ver-
        tausch eines defekten Zahlterminals        fügt können Terminals auch an anderen Stand-
        mittels Postversand.                       orten oder in verbundenen Unternehmen be-
                                                   nutzt werden. Die Mietsache ist mit angemes-
Weitere Leistungen Servicepakete können bei        sener Sorgfalt zu gebrauchen, regelmässig ge-
Bedarf dazugebucht werden.                         mäss Anweisung zu reinigen und vom Vertrags-
                                                   partner angemessen gegen Beschädigung oder
                                                   Verlust zu versichern, sofern die Versicherung
                                                   nicht im Servicepaket gebucht wird. Die gemie-
4   SIM Karte                                      teten Zahlterminals (einschliesslich Zubehör)
                                                   bleiben jederzeit Eigentum des Leistungserbrin-
Die Terminals werden mit einer SIM-Karte ge-       gers.
liefert. Die Lieferung der SIM-Karte, ist an den
Bestand eines Mietvertrags geknüpft. Der Leis-
tungserbringer übernimmt für den Terminalkauf      6    Salvatorische Klausel
und keine Haftung bei Störungen oder Defekten
der SIM-Karte oder bei ungenügender oder feh-      Wird eine Bestimmung der Verträge (inklusive
lender Netzabdeckung oder bei Roaming. Dem         Gebühren) für ungültig erklärt, bleiben die übri-
                                                   gen Bestimmungen davon unberührt und sind
                                                   so auszulegen, wie wenn das Vertragsmodul

Version 1.0                                                                                       1
ohne die ungültige Bestimmung abgeschlossen         ist oder wenn der gleichzeitig bestehende Platt-
worden wäre. Das gleiche gilt für Vertragslü-       formvertrag von einer der Vertragsparteien be-
cken.                                               endet wird, kann der Leistungserbringer den
                                                    vorliegenden Vertrag vorzeitig, ohne Einhaltung
                                                    einer Kündigungsfrist oder eines Kündigungs-
7    Mängel                                         termins, kündigen.
                                                    Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Bei
Auftretende Mängel an den Zahlterminals sind        einer vorzeitigen Vertragskündigung wird dem
dem Leistungserbringer umgehend zu melden.          Vertragspartner pro Zahlterminal eine administ-
Der Leistungserbringer lässt die Zahlterminals      rative Gebühr von CHF 650.– in Rechnung ge-
umgehend auf eigene Kosten reparieren               stellt oder mit einem allfälligen Guthaben des
und/oder überlässt dem Vertragspartner einen        Vertragspartners verrechnet.
gleichwertigen Ersatz gemäss den Austausch-
bedingungen des gewählten Servicepakets. Ein        Bereits belastete Mietgebühren werden dem
Anspruch auf Rückvergütung oder Anrechnung          Vertragspartner in keinem Fall rückerstattet. Auf
der Gebühr oder auf anderweitigen Schadener-        den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hin sind
satz wegen Ausfalls oder Defekts eines Geräts       die Zahlterminals unaufgefordert und in gerei-
besteht nicht. Sind die Mängel schuldhaft durch     nigtem Zustand an den Leistungserbringer zu-
den den Vertragspartner verursacht, haftet er       rückzugeben.
gegenüber dem Leistungserbringer vollumfäng-
lich für deren Behebung oder den Ersatz des         Im Falle der Rückgabe von nicht gereinigten,
Geräts zum jeweiligen Neupreis.                     übermässig abgenutzten und/oder beschädig-
                                                    ten Zahlterminals ist der Leistungserbringer be-
                                                    rechtigt, dem Vertragspartner den entstehen-
                                                    den Aufwand in Rechnung zu stellen.
8    Haftung

Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt,      10 Schlussbestimmungen
haftet der Leistungserbringer oder von ihm bei-
gezogene Dritte ausschliesslich im Falle von        10.1 Vertragsanpassungen
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Regeln. Die Haftung für leichte        Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Leis-
Fahrlässigkeit wird vollumfänglich wegbedun-        tungserbringer allfällige Mutationen mindestens
gen. Die Haftung der Vertragsparteien wegen         1 Monat im Voraus schriftlich mitzuteilen. Dies
schuldhafter Verletzung des Lebens, des Kör-        umfasst im Besonderen die Änderung der
pers oder der Gesundheit sowie die gesetzliche      Rechtsform sowie ein Namens- oder Standort-
Produkthaftung bleiben davon unberührt.             wechsel des Vertragspartners bzw. der in Be-
                                                    trieb stehenden Terminals.
In allen Fällen, unabhängig von der Haftungs-
grundlage, ist die gegenseitige Haftung der
Vertragsparteien auf den Betrag der monatli-        10.2 Vertragsänderungen           durch     den
chen Zugangsgebühren in den letzten zwölf
                                                         Leistungserbringer
Monaten vor Entstehung des Schadens be-
schränkt. Es erfolgt keine Haftung für indirekte
                                                    Der Leistungserbringer behält sich das Recht
Schäden oder entgangener Gewinne.
                                                    vor, diesen Vertrag sowie seine Bestandteile je-
                                                    derzeit abzuändern. Solche Änderungen wer-
                                                    den dem Vertragspartner elektronisch oder auf
9    Inkrafttreten und Dauer                        andere geeignete Art und Weise bekannt gege-
                                                    ben und gelten als akzeptiert, wenn der Ver-
Der vorliegende Vertrag betreffend Miete von        tragspartner dagegen nicht innerhalb von 30
Zahlterminals wird für eine feste Dauer von 1       Tagen nach Versand mittels eingeschriebenem
Jahr abgeschlossen und verlängert sich an-          Brief Einsprache erhebt.
schliessend, sofern er nicht unter Einhaltung ei-
ner Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das
Ende der festen Laufzeit gekündigt wird, um je-
weils ein weiteres Jahr. Aus wichtigen Gründen,
z.B. wenn der Vertragspartner mit der Bezah-
lung der monatlichen Mietgebühren in Verzug

Version 1.1                                                                                        2
Products and Programms

1    GooglePay

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pers.google.com/terms/sellertos) Terms of Ser-
vice.

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thod through Wallee Group AG, you should
carefully review the Google Pay API Terms of
Service and the related Privacy Policy to under-
stand which additional services Google may
use on your website. It may be useful to test the
Google Pay integration to ensure you are aware
of which services are being used by this third-
party provider. Learn more here.

Enabling Google Pay may, among other things,
mean that Google uses collected data for ana-
lytics purposes.

Please consult your legal counsel to ensure that
you meet all required consent and legal obliga-
tions. Additionally, make sure that your privacy
policy informs your website visitors about the
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with this payment method.

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dates regarding data processing related to
Google Pay.
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