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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“)
Mit dem Anlegen eines Accounts für awork (die Anmeldung) über die Internetpräsenz der awork
GmbH unter awork.com (der Provider) akzeptierst du (der Kunde) die folgenden Allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen (AGB).
1. EINLEITUNG
1.1 ALLGEMEINES
Sämtlichen Verträgen über Lieferungen und Leistungen des Providers liegen diese AGB zugrunde.
Mit der Anmeldung erklärt sich der Kunde mit den AGB einverstanden. Gegenbestätigungen des
Kunden unter Hinweis auf seine AGB akzeptieren wir nur insoweit, als sie nicht unseren AGB wider-
sprechen. Ergänzende bzw. abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung des Providers. Im Sinne dieser AGB ist der Kunde die natürliche oder juristische Person,
die den Vertrag mit dem Provider via Anmeldung in der Software schließt. Als Nutzer gelten alle vom
Kunden autorisierten Personen (z. B. Mitarbeitende, Projektbeteiligte), denen Zugang zur Software
gewährt wird.
1.2 ÄNDERUNGEN
Der Provider behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen in einer für den
Kunden zumutbaren Weise zu ändern. Änderungen werden nicht später als 2 Monate vor Inkrafttre-
ten der geänderten AGB dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.
Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der E-
Mail des Providers über die Änderung der AGB nach Satz 2 dieser Ziffer 1.2, so gilt das Schweigen
des Kunden als Zustimmung zu den geänderten AGB, die fortan in der geänderten Form Bestandteil
des Vertrags werden. Widerspricht der Kunde den Änderungen in den AGB und kann nachweisen,
dass die Änderungen nicht zumutbar sind, erhält der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
awork – Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 09/2025) Seite 1 v 17
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 VERTRAGSGEGENSTAND
Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software des Providers im Software-as-a-Service
(SaaS) Modell zur Nutzung über das Internet und die Speicherung und Verarbeitung von Daten des
Kunden (Data-Hosting). Darüber hinaus kann der Kunde Beratungs-, Schulungs- und Entwicklungs-
dienstleistungen von Mitarbeitern des Providers oder Dritten im Rahmen des Vertrages beauftragen.
Die Durchführung der Beratungs-, Schulungs- und Entwicklungsdienstleistungen bestimmt sich nach
individueller Absprache zwischen Kunde und Provider.
2.2 VERTRAGSABSCHLUSS
Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Provider kommt durch die Anmeldung über die Inter-
netpräsenzen des Providers zustande. Die Leistung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit,
wenn diese von Dritten abhängt und diese die Nichtverfügbarkeit verursachen. Nach einem Leis-
tungsverzug von mehr als 4 Wochen hat der Kunde das Recht, eine Frist von mindestens 14 Tagen
zur Leistungserbringung zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann er durch schriftliche Erklärung vom
Vertrag zurücktreten, sofern die Leistung bis dahin nicht erfolgt ist. Bereits geleistete Vorauszahlun-
gen werden in diesem Fall zurückerstattet, wobei sich der Kunde erhaltene Leistungen darauf an-
rechnen lassen muss. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, ist ein Schadensersatz
bei verspäteter Leistung ausgeschlossen.
2.3 GEWERBLICHE NUTZUNG
Die Software ist für gewerbliche Kunden bestimmt (B2B). Mit der Aktivierung des Abonnements be-
stätigt der Kunde, die Software für gewerbliche Zwecke zu nutzen.
2.4 REGISTRIERUNG
Nach der Anmeldung über die Internetpräsenz des Providers erhält der Kunde ein persönliches
Konto. Diese Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde ist für deren sichere
Aufbewahrung selbst verantwortlich. Die Registrierung unter falschem Namen und fiktiven E-Mail-
Konten ist nicht gestattet. Im Falle von offensichtlich fiktiven Angaben behält sich der Provider vor,
das Konto zu löschen. Der Kunde ersetzt dem Provider alle Schäden, die vom Kunden wegen einer
Zuwiderhandlung gegen diese Ziffer 2.4 zu vertreten sind.
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2.5 PFLICHTEN DES KUNDEN
Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht missbräuchlich zu nutzen. Eine missbräuchliche Nut-
zung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde (a) Daten in das System einbringt, die einen Computer-
Virus enthalten und (b) die Software in einer Art und Weise benutzt, welche die Verfügbarkeit der
Software für andere Nutzer negativ beeinflusst. Der Kunde verpflichtet sich, den Provider für allfällige
Schäden einschließlich Ansprüchen Dritter sowie Folgekosten jeder Art freizuhalten, falls er gegen
die AGB verstößt.
Der Kunde verpflichtet sich, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vor-
kehrungen zu verhindern. Dazu gehört maßgeblich, das Passwort geheim zu halten und Dritten ge-
genüber nicht zugänglich zu machen. Darüber hat der Kunde auch seine Mitarbeiter (Nutzer) zu
informieren. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung des SaaS-Dienstes
erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
2.6 SOFTWAREÜBERLASSUNG
a) Der Provider stellt dem Kunden für die Abonnementsdauer die Software in der jeweils aktuellen
Version über das Internet zur Nutzung zur Verfügung. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nut-
zungsrechte verbleiben beim Provider oder, wenn abweichend, beim jeweiligen Urheber.
Zum Zweck der Softwarebetreibung speichert der Provider die Software auf einem Server, der
über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
Der Provider stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit kostenlos Updates zur Verfügung.
Für Support und Upgrades fallen keine zusätzlichen Kosten an. Folgende Dienstleistungen sind
keine regulären Supportdienstleistungen und sind daher kostenpflichtig:
• Datenbankänderungen
• Datenwiederherstellung auf Kundenwunsch
• Datenimporte, die nicht explizit kostenlos angeboten werden
Die angebotenen Support Kanäle richten sich nach dem gebuchten Tarif (Plan).
b) Der Provider überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Maß-
gabe der technischen Möglichkeiten sämtliche Softwarefehler, die die Nutzung der Software ein-
schränken oder unmöglich machen.
awork – Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 09/2025) Seite 3 v 17
c) Der Provider ist berechtigt neue Funktionen zur Software hinzuzufügen und zu entfernen. Sollte
das Entfernen von Funktionen die Nutzung für den Kunden unverhältnismäßig einschränken er-
hält der Kunde ein sofortiges Sonderkündigungsrecht. Das Sonderkündigungsrecht ist ausge-
schossen, wenn der Provider dem Kunden zu Testzwecken vorübergehend Funktionen zur Ver-
fügung stellt und diese dann wieder entfernt.
2.7 ENTGELT
Das Entgelt über die Nutzung der Software (Abonnement) bestimmt sich nach dem Umfang des unter
2.1 definierten Vertragsgegenstandes. Wählt der Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement, verpflich-
tet er sich, an den Provider für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting das vereinbarte mo-
natliche Entgelt zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu bezahlen. Gerät der Kunde mit ei-
ner Zahlung mindestens 30 Tage in Verzug, ist der Provider berechtigt, die Leistung bis zur Zahlung
des ausstehenden Entgelts zu verweigern. Dies geschieht zum Beispiel durch Einstellung des Zugangs
zur Software. Gerät der Kunde mit einer Zahlung mindestens 60 Tage in Verzug, ist der Provider
berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Klarstellungshalber blei-
ben sämtliche Ansprüche auf säumige Zahlungen des Kunden von einer solchen außerordentlichen
Kündigung unberührt.
Der Provider ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen und hat dies mindestens 2 Monate
im Voraus per E-Mail mitzuteilen. Der Kunde hat unabhängig von Sonderabreden das Recht seinen
Vertrag zum Inkrafttreten der Preiserhöhung zu kündigen, sollte diese mehr als 5% betragen. Die
Kündigung hat vor der tatsächlichen Preiserhöhung zu erfolgen.
2.8 UP-/DOWNGRADEN
Das Wechseln in ein teureres Abonnement (Upgrade) oder das Zubuchen von Nutzern ist jederzeit
ohne Frist im jeweiligen Abonnement möglich. Das Wechseln in ein günstigeres Abonnement
(Downgrade) oder das Abbuchen von Nutzern ist zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode
möglich. Funktionen, die an ein bestimmtes Abonnement gekoppelt sind, werden mit Wirksamwerden
des Up-/Downgrades frei- bzw. abgeschaltet.
2.9 AWORK CONNECT
Der Kunde ist berechtigt, über die Funktion awork Connect ausschließlich externe Personen (z. B.
Kunden, Dienstleister oder Partner) zur Nutzung bestimmter, gemeinsam genutzter Inhalte einzula-
den. Die Funktion darf nicht dazu verwendet werden, interne Nutzer des Kunden vorübergehend und
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kostenlos mit Nutzungslizenzen auszustatten oder anderweitig interne Arbeitsprozesse ohne ent-
sprechende Lizenz zu ermöglichen. Der Provider behält sich das Recht vor, die Nutzung von awork
Connect zu überwachen und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
2.10 KÜNDIGUNG
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung ist zum Ende der laufenden Ab-
rechnungsperiode, im Falle eines kostenlosen Abonnements sofort, ohne Frist im jeweiligen Konto
möglich
Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein
wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere dann vor, wenn der Kunde
• die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird,
• mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis 60 Tage im Verzug ist und er un-
ter Setzung einer angemessenen Nachfrist und unter Androhung der Vertragsauflösung er-
folglos gemahnt wurde,
• bei der Nutzung der Software schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte,
gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift,
• die Software zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzeswidriger und ethisch bedenk-
licher Handlungen nutzt.
Der Provider hat das Recht jederzeit das Recht kostenlose Accounts mit einer Frist von 30 Tagen zu
kündigen.
2.11 ANBIETERWECHSEL
Soweit in dieser Ziffer 2.11 Begriffe im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (EU Data Act) verwendet
werden, gelten die in eben dieser Verordnung festgelegten Begriffsbestimmungen.
Die vom Provider angebotene Software ist ein Datenverarbeitungsdienst.
Der Kunde ist nach Maßgabe des EU Data Act berechtigt, dem Provider während der Vertragslaufzeit
jederzeit ein Wechselverlangen (d.h. die in Textform erfolgende Mitteilung des Kunden an den Pro-
vider zur Ausübung einer Wechseloption (wie nachstehend definiert)) zu übermitteln. Mit Zugang des
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Wechselverlangens beginnt eine Ankündigungsfrist (d.h. ein Zeitraum von zwei aufeinanderfolgen-
den Kalendermonaten zwischen Zugang des Wechselverlangens und Beginn der initialen Über-
gangsperiode; wobei die initiale Übergangsperiode den Zeitraum ab Ablauf der Ankündigungsfrist
bezeichnet, innerhalb dessen der Provider den Wechsel ohne unangemessene Verzögerung und in-
nerhalb von dreißig Kalendertagen durchführt).
Der Kunde wählt im Rahmen des Wechselverlangens eine Wechseloption (d.h. eine der nachfolgend
unter a) bis c) genannten Optionen):
a) Wechsel zu einem Datenverarbeitungsdienst des gleichen Diensttyps;
b) Wechsel zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten; oder
c) Verlangen der Löschung sämtlicher exportierbarer Daten und digitaler Vermögenswerte.
In den Fällen a) und b) endet der Vertrag automatisch mit Abschluss der Durchführung des Wechsels.
Im Fall von c) endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der Ankündigungsfrist. Der Provider wird die
Beendigung bestätigen.
Während der Übergangsperiode (d.h. der jeweils geltenden und jeweils in dieser Ziffer 2.11 definier-
ten initialen, alternativen oder verlängerten Übergangsperiode), die ohne unangemessene Verzöge-
rung abzuschließen ist, erfüllt der Provider folgende Pflichten:
• Er leistet dem Kunden und von diesem autorisierten Dritten angemessene Unterstützung.
• Er wahrt mit der gebotenen Sorgfalt die Geschäftskontinuität und erbringt die vertraglich
geschuldeten Leistungen fort.
• Er legt dem Kunden ihm zurechenbare, bekannte Kontinuitätsrisiken unverzüglich offen.
• Er hält ein hohes Sicherheitsniveau für den Datentransfer und während des Abrufzeitraums
(d.h. in einem Zeitraum von dreißig Kalendertagen nach dem Ende der initialen oder alter-
nativen Übergangsperiode, in dem der Kunde exportierbare Daten abrufen kann) aufrecht.
• Er stellt alle Informationen bereit, die der Kunde vernünftigerweise für seine Exit-Strategie
benötigt.
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• Er stellt dem Kunden sowie dem jeweiligen Zielanbieter eines Datenverarbeitungsdienstes
gleichen Diensttyps offene Schnittstellen unentgeltlich zur Verfügung, einschließlich ausrei-
chender Informationen über die Software, damit Anwendungen zur Kommunikation mit der
Software entwickelt werden kann zum Zweck der Datenportabilität und Interoperabilität.
• Er stellt dem Kunden auf Anfrage sämtliche exportierbaren Daten in einem strukturierten,
gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung, bis gesetzliche Interoperabilitäts-
standards gelten.
• Während der Übergangsperiode gelten der Vertrag sowie etwaig vereinbarte Service Levels
und Supportleistungen unverändert fort.
Der Provider ermöglicht dem Kunden ferner Zugriff auf ein fortlaufend aktualisiertes Online-Register,
das
• die Verfahren für das Wechseln beschreibt, einschließlich sämtlicher durch den Kunden, den
Provider und einen etwaigen Zielanbieter einzuhaltender Schritte;
• die unterstützten Datenformate, Kompressions- oder Verschlüsselungsmethoden, Program-
mierschnittstellen (APIs) und Netzwerkprotokolle für Datenexport und -import ausweist;
• angewandte Interoperabilitäts-Spezifikationen oder harmonisierte Standards identifiziert;
und
• technische oder organisatorische Beschränkungen offenlegt, die einen Wechsel wesentlich
beeinflussen können.
Ist der Abschluss des Wechsels innerhalb der initialen Übergangsperiode technisch undurchführbar,
informiert der Provider den Kunden innerhalb von vierzehn Arbeitstagen nach Zugang des Wechsel-
verlangens hierüber, begründet dies und schlägt eine alternative Übergangsperiode (d.h. in vom
Provider vorgeschlagener längerer Zeitraum bei technischer Undurchführbarkeit der initialen Über-
gangsperiode, insgesamt höchstens sieben Monate) vor.
Der Kunde ist berechtigt, die jeweils geltende Übergangsperiode einmalig zu verlängern (d.h. die
einmalige, vom Kunden veranlasste Verlängerung der jeweils geltenden Übergangsperiode für eine
vom Kunden als angemessen erachtete Dauer). Die Verlängerung bedarf der Mitteilung in Textform
vor Ablauf der jeweils geltenden Übergangsperiode.
awork – Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 09/2025) Seite 7 v 17
Zur Klarstellung: Während der jeweiligen Übergangsperioden gelten die vertraglich vereinbarte Ver-
fügbarkeit und das vereinbarte Sicherheitsniveau fort; die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte
bleiben unverändert.
Nach Ende der initialen oder der alternativen Übergangsperiode ist der Kunde berechtigt, exportier-
bare Daten während des Abrufzeitraums abzurufen.
Mangels abweichender Vereinbarung löscht der Provider nach Ende des Abrufzeitraums sämtliche
exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte automatisch und irreversibel und bestätigt die
Löschung auf Anfrage. Wird die Datenlöschung durch den Kunden und einen seiner Nutzer vorzeitig
selbstständig im Self-Service ausgelöst, erfolgt die Löschung unmittelbar und irreversibel. Eine spä-
tere Bereitstellung der Daten ist in diesem Fall nicht mehr möglich.
Die Kategorien der exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte listet der Provider in einem
Katalog. Kategorien von Daten, die vom Export ausgeschlossen sind, sind am selben Ort aufgeführt.
Nach Maßgabe des Data Act finden die Vorgaben dieser Ziffer keine bzw. nur eingeschränkte An-
wendung auf (a) Software, deren wesentliche Funktionalitäten überwiegend individuell für den Kun-
den entwickelt oder vollständig für dessen Zwecke erstellt wurden und die nicht als standardisierte
Leistung im Rahmen eines breiten kommerziellen Angebots verfügbar sind; sowie (b) Software, die
ausschließlich zu Test- und Evaluierungszwecken in einer nicht-produktiven Umgebung und für ei-
nen begrenzten Zeitraum bereitgestellt werden. Der Provider informiert den Kunden hiermit über die
auf diese Dienste nicht anwendbaren Verpflichtungen nach dem Data Act.
Mit der Beendigung des Vertrags nach Maßgabe dieser Ziffer 2.11 ist der Kunde verpflichtet, eine
Ausgleichszahlung für die vorzeitige Vertragsbeendigung zu leisten, die den Entgelten entspricht, die
vom Beendigungszeitpunkt nach Maßgabe dieser Ziffer 2.11 bis zum Ende der ursprünglich verein-
barten Vertragslaufzeit angefallen wären. Hierzu zählen insbesondere alle Mindestabnahmeent-
gelte, die in diesem Zeitraum fällig geworden wären. Die Ausgleichszahlung für die vorzeitige Ver-
tragsbeendigung ist zahlbar und fällig entsprechend dem im Vertrag von den Parteien für die jewei-
ligen Entgelte vereinbarten Zahlungsplan. Im Übrigen gelten die vereinbarten Regelungen zur Zah-
lung ergänzend, insbesondere Ziffer 2.7. Der Kunde erkennt an, dass der Provider im Gegenzug zur
Vereinbarung einer Mindestlaufzeit gemäß Bestellformular einen initialen Nachlass gegenüber den
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Listenpreisen für die Nutzung der Software gewährt hat. Der Kunde erkennt ferner an, dass die Aus-
gleichszahlung für die vorzeitige Vertragsbeendigung nicht in Zusammenhang mit den vom Provider
erbrachten Leistungen zum Wechsel steht.
3. DATENSCHUTZ & DATENSICHERHEIT
3.1 PERSÖNLICHE DATEN DER NUTZER
Der Schutz personenbezogener Daten hat für den Provider höchste Priorität. Personenbezo-
gene Daten der Nutzer werden ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverord-
nung (DSGVO) sowie den geltenden gesetzlichen Vorgaben verarbeitet.
Nutzer erklären sich mit der Speicherung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einver-
standen, soweit dies zur Bereitstellung, Nutzung und Weiterentwicklung der Software erforderlich ist.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich auf Grundlage gesetzli-
cher Erlaubnistatbestände oder mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person.
Insbesondere kann eine Datenweitergabe erfolgen:
• zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen,
• zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder anderer natürlicher Per-
sonen,
• zur Wahrung berechtigter Interessen des Providers, sofern nicht die Interessen oder Grund-
rechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen,
• zum technischen Betrieb der Software, z. B. durch Subdienstleister (Auftragsverarbeiter), mit
denen entsprechende Verträge gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen wurden.
Nutzer erhalten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses systembezogene Informationen sowie pro-
duktspezifische Hinweise per E-Mail oder innerhalb der Software. Der Empfang solcher Mitteilungen
ist Bestandteil der vertraglichen Leistungserbringung.
Der Provider nutzt gegebenenfalls aggregierte und anonymisierte Nutzungsdaten, um Funktionali-
täten der Software zu analysieren und zu verbessern. Eine Re-Identifikation einzelner Nutzer ist da-
bei ausgeschlossen.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmun-
gen.
3.2 NUTZUNGVON FUNKTIONEN AUF BASIS KÜNSTLICHER INTELLIGENZ
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Software Funktionen
enthält, die auf Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI) basieren. Diese dienen der Nutzerunterstüt-
zung (z.B. durch automatisierte Vorschläge, Texterstellung, Empfehlungen oder Datenanalysen).
Die KI-Funktionen werden ausschließlich über Dienste der Microsoft Azure OpenAI Services oder
funktional gleichwertiger Anbieter bereitgestellt. Die Verarbeitung erfolgt in Rechenzentren inner-
halb der Europäischen Union. Etwaige internationale Übermittlungen oder Fernzugriffe erfolgen
nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Eine Nutzung der vom Kunden eingege-
benen Inhalte durch Microsoft oder andere eingesetzte Anbieter zur Verbesserung der zugrunde
liegenden Sprachmodelle (sog. Training) findet nach aktueller Produktkonfiguration nicht statt.
Die KI-Funktionalität hat Zugriff auf die Daten des Kunden (einschließlich Eingaben/Prompts, hoch-
geladener Inhalte/Anhänge, generierter Inhalte, Metadaten sowie zur Laufzeit anfallender Proto-
kolldaten), soweit dies zur Erbringung der KI-Leistungen, zur Absicherung des Betriebs (z. B. Miss-
brauchsvermeidung) und zur Fehleranalyse erforderlich ist. Der Kunde ist sich bewusst, dass Inhalte,
die er mit der angebotenen KI-Funktionalität eingibt, bearbeitet oder generiert, technisch durch das
zugrunde liegende KI-System verarbeitet werden. Soweit dabei personenbezogene Daten im Auf-
trag verarbeitet werden, gilt der zwischen den Parteien abzuschließende Auftragsverarbeitungsver-
trag; weitergehende Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Die durch KI erzeugten Inhalte werden in der Benutzeroberfläche der Software nach Maßgabe der
geltenden gesetzlichen Transparenzanforderungen als KI-generiert gekennzeichnet.
Der Kunde prüft durch KI erzeugte Inhalte vor der produktiven Nutzung eigenverantwortlich auf
Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit. Er setzt dafür eine angemessene menschliche
Kontrolle ein. Eine automatisierte Übernahme ohne vorherige Prüfung unterbleibt. KI-erzeugte In-
halte stellen in keinem Fall rechtsverbindliche oder abschließende Empfehlungen dar.
Der Kunde nutzt die KI nicht zu rechtswidrigen Zwecken und trifft angemessene Maßnahmen, um
diskriminierende oder rechtsverletzende Ergebnisse zu vermeiden. Er informiert den Provider unver-
züglich über entsprechende Hinweise.
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Soweit an durch KI erzeugten Inhalten immaterialgüterrechtliche Schutzrechte entstehen, stehen
diese dem Kunden zu. Hilfsweise räumt der Provider dem Kunden hieran ein einfaches, zeitlich und
räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Rechte Dritter bleiben unberührt. Der Kunde ist für die
Rechtmäßigkeit seiner Eingaben und Prompts verantwortlich.KI-Funktionen sind Nebenleistungen
und sind aufgrund der technologischen Entwicklung nicht uneingeschränkt verlässlich. SLAs finden
auf bereitgestellte KI-Funktionen daher nur Anwendung, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
Der Kunde kann dem Provider freiwillig Feedback zu den KI-Funktionen geben (z. B. Vorschläge, Be-
wertungen, Fehlermeldungen). Der Kunde räumt dem Provider hieran eine einfache, unentgeltliche,
zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche und unterlizenzierbare Lizenz ein, das Feed-
back in jeder Form zur Entwicklung, zum Testen und zur Verbesserung der Software und der KI-
Funktionen zu nutzen.
Die KI-Unterstützung ist in der Software standardmäßig aktiviert, kann jedoch jederzeit durch Admi-
nistratoren des Kunden im Workspace-Setting deaktiviert werden. Bei Deaktivierung stehen die be-
treffenden Funktionen nicht zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den KI-
Funktionen finden sich in der Datenschutzerklärung.
3.3 GEHEIMHALTUNG
Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfül-
lung des Vertrages zur Kenntnis gelangten Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden Still-
schweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten.
Der Provider ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung der Firma und des Logos als Referenz zu
nennen und Allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Ver-
triebszwecke zu nutzen – außer der Kunde widerspricht in diesem Punkt schriftlich.
3.4 DATENVERSCHLÜSSELUNG
Um den Schutz des Nutzers zu gewährleisten, wird sämtliche Kommunikation mit der Software des
Providers über das HTTPS Protokoll verschlüsselt.
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3.5 DATENSICHERHEIT UND DATENBEREITSTELLUNG
Der Provider ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung un-
befugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Nutzers zu treffen.
Um alle bei der Nutzung anfallenden Daten des Kunden zu sichern, erstellt der Provider mindestens
zweimal am Tag eine Datensicherung. Diese Sicherung wird auf anderen Servern gespeichert, die
mehrfach redundant abgesichert sind. Der Kunde hat kein Recht auf Wiederherstellung seiner Daten,
sollte der Kunde aus eigenem Verschulden einen Datenverlust erleiden.
Eine individuelle Rekonstruktion von Daten ist auf Anfrage möglich und wird nach Aufwand verrech-
net.
Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den durch ihn oder seine autorisierten Nutzer
generierten und gespeicherten Daten und kann daher vom Provider jederzeit, insbesondere nach
Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein
Zurückbehaltungsrecht des Providers besteht. Unabhängig von einer Kündigung kann der Kunde je-
derzeit über die bereitgestellte Programmierschnittstelle (API) im Rahmen eines Self Services auf
seine Daten in maschinenlesbarem Format zugreifen. Für individuell angeforderte Datenexporte au-
ßerhalb des Self-Services kann eine angemessene Aufwandspauschale berechnet werden.
3.6 SUBUNTERNEHMER
Zur Bereitstellung, Verbesserung und Wartung seiner Leistungen kann der Provider Subunternehmer
und technische Dienstleister (z. B. für Hosting, Analyse, Kommunikation oder KI-Funktionen) einset-
zen. Dies umfasst auch Anbieter, die Daten im Auftrag des Providers verarbeiten (Auftragsverarbei-
ter im Sinne von Art. 28 DSGVO).
Der Provider stellt sicher, dass mit sämtlichen Subunternehmern die gesetzlichen Anforderungen an
Datenschutz und Datensicherheit vertraglich eingehalten werden. Eine aktuelle Liste der eingesetz-
ten Subunternehmer und Verarbeitungstätigkeiten ist in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung
sowie im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) aufgeführt.
Der Kunde erklärt sich mit der Nutzung dieser Dienste einverstanden. Im Falle von wesentlichen Än-
derungen bei datenschutzrelevanten Subunternehmern wird der Kunde rechtzeitig informiert, sofern
dies gesetzlich erforderlich ist.
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4. MÄNGEL & GEWÄHRLEISTUNG
4.1 MÄNGEL
Der Provider erbringt die Leistung im Wesentlichen so, wie dies auf der Internetpräsenz des Providers
für eine normale Nutzung unter normalen Umständen angegeben ist.
Sind die vom Provider nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird der Pro-
vider innerhalb einer angemessenen Frist und nach Zugang einer Mängelrüge die Leistungen nach
ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel dem Provider un-
verzüglich über den üblichen Support-Kanal zu melden. Hat der Kunde keinen Support gebucht,
kann er die Mängel an die Kontaktadresse im Impressum des Providers versenden. Gelingt die Nach-
besserung oder der Ersatz durch den Provider innerhalb einer angemessenen Frist durch den Kun-
den nicht, ist dieser berechtigt, nach seiner Wahl den Leistungspreis angemessen herabzusetzen,
den Vertrag zu beenden und/oder Schadensersatz geltend zu machen.
4.2 VERFÜGBARKEIT
Im Falle einer Unterschreitung der Systemverfügbarkeit von wesentlichen Funktionen der Software
von 99,5% innerhalb der letzten 30 Tage kann der Kunde entsprechend der Unterschreitung seine
Vergütung mindern. Diese Daten werden entweder vom Provider öffentlich verfügbar gemacht oder
auf Nachfrage bereitgestellt, falls die Daten nicht öffentlich verfügbar sind.
4.3 AUSCHLÜSSE VON GARANTIEN
Der Provider übernimmt keine Zusicherung, Garantie oder Gewährleistung dafür, dass
a) Die Nutzung der Produkte Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entspricht
b) Alle Mängel oder Fehler bezüglich der Produkte oder Funktionalität, der dem Kunden als Be-
standteil des Produkts bereitgestellten Software, behoben werden, wenn diese nicht die Kern-
funktionalität beeinflussen
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, begründen Ratschläge oder Informationen, die der
Kunde von dem Provider erhalten hat, keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Provider.
Der Provider gewährleistet nicht, dass die Software für die Nutzung an anderen Standorten außer-
halb des Vertragsgebiets geeignet oder verfügbar ist.
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Die Ausschlüsse gemäß Ziffer 4.3 dieser AGB beeinträchtigen nicht die gesetzlichen Rechte des Kun-
den, auf die er in jedem Fall Anspruch hat und die nicht vertraglich abdingbar sind.
5. HAFTUNG
5.1 UNBESCHRÄNKTE HAFTUNG
Die Parteien haften unbeschränkt
a) für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung einer Partei oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ih-
rer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
b) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
c) nach dem Produkthaftungsgesetz;
d) bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie;
e) bei Betrug oder arglistiger Täuschung;
f) für die Nutzung der Software über den vertraglich vereinbarten Umfang; sowie
g) im Falle von Verletzungen der Zahlungsverpflichtungen des Kunden.
5.2 KARDINALSPFLICHTEN
In allen übrigen Fällen von Fahrlässigkeit haften die Parteien nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchfüh-
rung dieser Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regel-
mäßig vertrauen. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorher-
sehbaren Schaden beschränkt.
5.3 VORHERSEHBARER SCHADEN
Die Parteien sind sich einig, dass der vorhersehbare Schaden im Sinne von Ziffer 5.2 (unabhängig
vom Rechtsgrund, einschließlich Vertrag und Delikt) aus oder im Zusammenhang mit der vom Provi-
der gegenüber dem Kunden erbrachten Leistungen oder sonst aus dem Vertrag den jeweils höheren
der folgenden Beträge nicht übersteigt:
a) die vom Kunden in den zwölf (12) Monaten vor dem Schadensereignis für die einschlägigen Leis-
tungen angefallenen und gezahlten Entgelte; oder
b) 100.000,00 EUR.
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Die unbegrenzte Haftung gemäß Ziffer 5.1 bleibt unberührt.
5.4 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei (unabhängig vom Rechtsgrund, einschließlich Ver-
trag und Delikt) für folgende Schäden, gleich ob bei Abschluss der Vereinbarung vorhersehbar oder
nicht:
a) entgangene Einsparungen;
b) entgangene Geschäftschancen;
c) Beeinträchtigung von Geschäfts- oder Firmenwert;
d) Mangelfolgeschäden;
e) Schäden, die darauf beruhen, dass die Leistungen nicht vertragsgemäß oder nicht entsprechend
der jeweils anwendbaren Dokumentation genutzt werden; oder
f) Schäden aufgrund eines Mangels von gemieteten Leistungen, der bereits bei Vertragsschluss im
Sinne von § 536a BGB vorlag.
Die unbegrenzte Haftung gemäß Ziffer 5.1 bleibt unberührt.
5.5 BACKUPS
Der Provider haftet nicht für eine vom Kunden veranlasste Löschung von Inhalten oder dafür, dass
der Kunde Inhalte und sonstige im Rahmen der Nutzung der Leistungen gespeicherte oder übermit-
telte Kommunikation nicht speichert. Der Kunde ist allein verantwortlich für regelmäßige Datensiche-
rungen. Eine Haftung des Providers für Datenverlust ist auf den Ersatz des Aufwands beschränkt, der
für die Wiederherstellung der Daten unter Verwendung elektronischer Sicherungsmedien erforder-
lich ist.
5.6 GESPEICHERTE INHALTE
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für gespeicherte Inhalte und Dateien, die lizenzpflichtig
sind (z.B. Schriften und Bilder).
5.7 VERJÄHRUNG.
Sämtliche Schadensersatzansprüche verjähren zwei Jahre nach Entstehung des Anspruchs und
Kenntnis der anspruchsstellenden Partei hiervon; unabhängig von einer solchen Kenntnis verjähren
sie spätestens nach drei Jahren.
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5.8 ANSPRÜCHE DRITTER
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespei-
cherten Daten beruhen, freizustellen und dem Provider die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen
möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
5.9 VERDACHT AUF RECHTSWIDRIGKEIT
Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Kontos berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht,
dass die gespeicherten Daten rechtswidrig erlangt wurden und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein
begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere
dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen.
Der Provider hat den Kunden von der Sperrung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen.
Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
6. MITTEILUNGEN
Sämtliche Mitteilungen sind schriftlich an die angegebenen Adressen zu richten. Die Übersendung
via E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem
anderen Vertragspartner Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mittei-
lungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1 AUFRECHNUNG
Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem
jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend ma-
chen, wenn dieser Anspruch vom Provider unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7.2 ANWENDBARES RECHT
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.
7.3 GERICHTSSTAND
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten der Parteien aus oder anlässlich der Ge-
schäftsbeziehung ist das sachlich zuständige Gericht in Hamburg.
awork – Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 09/2025) Seite 16 v 17
7.4 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollen sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages als unwirksam erweisen, so wird
dadurch die Gültigkeit der Gesamtvereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner wer-
den in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam
gewordener Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.
awork – Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 09/2025) Seite 17 v 17